ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITS-BESCHEINIGUNG

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: „AU“) sieht seit Beginn des Jahres etwas anders aus, denn der „gelbe Schein“ wird digital.

Haben Sie bislang ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten (Original für Ihre Krankenkasse, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber), besteht die AU jetzt nur noch aus einem Ausdruck für Sie selbst und einem für den Arbeitgeber. Die Übermittlung der Daten zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nun elektronisch.

Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wir nutzen ein eigens für derart sensible Informationen entwickeltes Netz – die Telematikinfrastruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt.

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