ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITS-BESCHEINIGUNG
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: „AU“) wurde zu Beginn des Jahres 2024 digital und die Übermittlung der Daten zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt inzwischen ausschließlich elektronisch.
Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wir nutzen ein eigens für derart sensible Informationen entwickeltes Netz – die Telematikinfrastruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt.
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